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Gut vorbereitet für die neue Steuererklärung 2015

Finanzexperten

Mit dem Jahreswechsel schwirrt vielen Bürgern bereits das Unheil verheißende Wort „Steuererklärung“ durch den Kopf. Dabei nehmen sich nicht wenige zum neuen Jahr vor, diesmal zeitiger mit der Steuererklärung zu beginnen. Doch kurz vor dem Ablaufen der Frist ist der Neujahrsvorsatz vergessen und die Zeit zur Abgabe wieder knapp. Die Fristen für das aktuelle Jahr werden im Übrigen durch die obersten Finanzbehörden der Länder bekannt gegeben. Wenn Sie Ihre Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2015 im Jahr 2016 also pünktlich abgeben möchten, müssen Sie sich den 31.05.2016 rot im Kalender anstreichen. Dieselbe Frist trifft ebenso für die Erklärungen zur Umsatzsteuer, zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftssteuer zu. Übernimmt die Steuererklärung ein Steuerberater, ist Zeit bis zum 31.12.2016.

Wider dem Papierkrieg – Steuererklärung mit ELSTER

Nicht immer ist jedoch die Einhaltung der Frist das, was Sorgen bereitet, sondern der Berg an Formularen für die Erklärung und die eigenen Belege, die dafür nötig sind. Seit einigen Jahren besteht für Sie jedoch die Möglichkeit, Ihre Steuererklärung auf Ihrem PC über das ELSTER-Formular auszufüllen und Sie online an die zuständige Finanzbehörde zu übermitteln. Über den Postweg gehen dann nur noch die Belege. Das ELSTER-Verfahren hat zwar bereits einige Erleichterungen für den Steuerzahler gebracht, dennoch geht die Steuererklärung für viele nicht leicht von der Hand.

Schneller, einfacher, effizienter – die Steuererklärung der Zukunft

Daher hat das Bundeskabinett am 09.12.2015 ein Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Einfacher ausgedrückt: Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, dass die Steuererklärung sowohl für die Bürger als auch für die Verwaltung schneller, einfacher und effizienter werden soll. Dies betrifft vor allem den Ausbau und die Verbesserung von ELSTER. Künftig soll die Steuererklärung so unbürokratisch wie möglich ablaufen: Sie füllen am heimischen PC das Formular aus, in dem bereits einige Posten von der Behörde vorausgefüllt sind – die sogenannte vorausgefüllte Steuererklärung ist übrigens jetzt schon abrufbar. Dann übermitteln Sie Ihre Daten online an die Behörde. Auf demselben Weg erhalten Sie zeitnah ebenso Ihren Steuerbescheid. Die Einreichung der Belege wird dann nicht mehr notwendig, sondern erfolgt ausschließlich auf Anforderung und auch nur elektronisch.

Die schnelle Abwicklung setzt voraus, dass der Großteil der Erklärungen durch ein automatisiertes Massenverfahren abgearbeitet wird. So haben die Fachkräfte in den Finanzämtern mehr Kapazitäten für die Härtefälle. Daneben werden die Abgabefristen gesetzlich festgelegt und nicht mehr jährlich durch Erlasse bekannt gegeben. Hierbei verlängert sich die Frist für die Steuerberater um zwei Monate. Aber Vorsicht: Sollten Sie die Frist überschreiten, wird künftig ein Verspätungszuschlag fällig. Auch wird es möglich sein, dass die Finanzbehörde bei Ihnen eine Steuererklärung unabhängig der Frist anfordert, dann hätten Sie nur drei Monate zur Bearbeitung Zeit. Ein weiterer kritischer Punkt ist die automatische Übermittlung Ihrer Daten an das Finanzamt durch Dritte, wie Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Hausbank. Hier sind die Datenschutzfragen noch nicht abschließend und voll umfänglich geklärt.

Das ändert sich für die Steuerklärung 2015

Doch noch ist dies alles Zukunftsmusik, denn das Gesetz soll zwar zum 01.01.2017 in Kraft treten, aber umgesetzt wird es erst nach und nach bis voraussichtlich 2022. Bis dahin ist das Projekt „Steuererklärung“ ein jährlicher bürokratischer Kraftakt. Damit Sie die Steuererklärung für 2015 zu Ihren Gunsten ausfüllen und bereits für die Steuererklärung 2016 die richtigen Belege sammeln, geben wir Ihnen nun noch ein paar Tipps.
Für das Steuerjahr 2015 ist zunächst der erhöhte Grundfreibetrag von 8.472 Euro zu beachten, d. h. erst ab diesem Wert werden Steuern auf das Einkommen fällig. Auf das gleiche Niveau wurde auch der Unterhaltshöchstbetrag angehoben. Gleichzeitig stiegen rückwirkend für das Jahr 2015 sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Kirchensteuer wird seit dem vergangenen Jahr elektronisch von den Kapitalerträgen abgezogen. Haben Sie aus einer Lebensversicherung im Falle eines Todes Geld erhalten, werden keine Steuern fällig, außer Sie haben die Lebensversicherung gebraucht erworben, d. h. jemandem abgekauft. Denn ab 2015 müssen Sie hier die Abgeltungssteuer auf den erhaltenen Betrag zahlen. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen, die Sie im Einzelfall prüfen sollten. Wenn Sie Ihr Arbeitgeber 2015 zum Arbeitsessen eingeladen oder Ihnen anderweitig Sachgeschenke überreicht hat, gab es ebenso eine Änderung: Die Grenze, bis zu der der Betrag steuerfrei ist, liegt nun bei 60 Euro statt 40 Euro.

Die richtigen Belege für die Steuererklärung 2016 sammeln

Ist die Steuererklärung für das Jahr 2015 fertig, ist für viele auch das Thema im Allgemeinen abgehakt. Doch wenn Sie 2016 auf einige Punkte achten, können Sie sich im kommenden Jahr bereits etwas Arbeit ersparen. Denn Sie müssen nicht jeden kleinen Beleg sammeln, sondern nur bestimmte, die Sie auch tatsächlich von der Steuer absetzen können. Das betrifft bspw. die Rechnungen von haushaltsnahen bzw. Leistungen von Handwerkern in Ihren vier Wänden, wie Maler, Schornsteinfeger oder der Winterdienst. Hier können Sie 20 Prozent der Rechnungssumme geltend machen, jedoch höchstens 1.200 Euro bei Handwerks- und höchstens 4.000 Euro bei haushaltsnahen Leistungen. Auch Krankheitskosten können für die Steuererklärung interessant werden, wenn durch sie die Zumutbarkeitsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen übertroffen wird. Dazu zählen auch Scheidungs- und Beerdigungskosten. Die Grenze ist dabei abhängig von Ihren Gesamteinkünften und der Anzahl Ihrer Kinder.

Also scheuen Sie die Steuererklärung nicht und sehen Sie es sportlich: Am Ende ist es Ihr Geld, das Sie entweder mehr haben oder Ihnen verloren geht.

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