In den letzten Tagen haben Bausparkassen Schlagzeilen gemacht, indem sie Verträge ihrer Kunden gekündigt haben. Auch die Gebühren haben sich bei Bausparkassen wie LBS Bayern, Signal Iduna oder Debeka geändert, was viele Kunden verärgert. Die Gebühren werden als Kontogebühren oder Servicepauschale ausgewiesen. Wer einen Bausparvertrag besitzt, sollte keine Zeit verlieren und reagieren, denn die Zeit für einen Widerspruch ist nur knapp.
Die neuen Gebühren bei den Bausparkassen
Viele Bausparkassen berechnen Gebühren, damit reagieren sie auf die Belastungen aufgrund der gegenwärtigen Niedrigzinsphase. Viel schlimmer ist, dass es einige Bausparkassen nicht so genau nehmen und ihre Kunden nicht über die Gebühren informieren. Die Debeka und die Signal Iduna haben ihre Kunden in gesonderten Schreiben über die veränderten Geschäftsbedingungen informiert, doch die LBS Bayern hat lediglich die Kontogebühr auf dem Jahreskontoauszug ausgewiesen. Die Stiftung Warentest berichtet darüber; sie erläutert auch, dass die Kassen wahrscheinlich davon ausgehen, dass ihre Kunden die Gebühren nicht bemerken. Ist dass der Fall, können die Kunden keinen Widerspruch einlegen – darauf reisen einige Bausparkassen.
Was Bausparer zusätzlich an Gebühren bezahlen müssen
Bei der Debeka müssen Kunden rückwirkend zum 01. Januar 2017 bis zu 24 Euro jährlich als Servicepauschale zahlen. Diejenigen, die einen neuen Bausparvertrag mit einem Guthabenzins von 1,25 Prozent haben, müssen die Hälfte an Gebühren zahlen. Begründet wird das mit den steigenden regulatorischen Anforderungen und den Auswirkungen der gegenwärtigen Niedrigzinsphase. Bei der Signal Iduna haben einige Bausparer den Tarif Freiraum gewählt – für sie gilt eine jährliche Pauschale von 15 Euro. Bei der LBS Bayern wird eine Pauschale von 9,60 Euro berechnet; hier liegt die Gefahr darin, dass diese Gebühr vielen Kunden nicht auffällt.
Was Bausparer tun sollten
Sind die neuen Gebühren im Kleingedruckten versteckt oder wurde die Ankündigung zusammen mit anderen Unterlagen verschickt und ist untergegangen, könnten Bausparer Probleme bekommen. Wer diese zusätzlichen Kosten nicht tragen will, hat nicht mehr viel Zeit, um sich zu wehren. Bereits nach zwei Monaten nach Zugang des Schreibens verstreicht die Frist für einen formlosen Widerspruch. Das Problem liegt darin, dass die Betroffenen der Gebührenänderung zustimmen, wenn sie nicht innerhalb dieser Zeit reagieren.
Kündigung von Bausparverträgen
Einige Bausparkassen haben die Verträge mit ihren Kunden während der Niedrigzinsphase gekündigt, vor allem, wenn es sich um hochverzinste und noch nicht zuteilungsreife Verträge handelte. Die Kunden erhielten bei der Aachener Bausparkasse zuerst eine Vertragsanpassung, die zugunsten der Bausparkasse ging. Waren die Kunden damit nicht einverstanden, dann müssen sie jetzt damit rechnen, dass ihnen gekündigt wird. Es ist allerdings noch nicht geklärt, ob die Bausparkassen mit ihrer Entscheidung im Recht sind.
Kunden, die eine Kündigung erhalten, sollten sofort schriftlichen Widerspruch dagegen einlegen. Der Ombudsmann für private Bausparkassen kann dabei helfen. Die Bausparkunden der Landesbausparkasse können sich an einen Schlichter wenden. In den Vertragsunterlagen oder auf der Webseite der Bausparkasse können Kunden die entsprechenden Ansprechpartner finden.