Eine Empfehlung zur Altersvorsorge lautet, Wohneigentum zu bewerben und während des Rentenbezugs mietfrei im eigenen Haus oder in der Eigentumswohnung zu leben. Diese Empfehlung ist richtig. Dennoch sind tatsächlich nahezu fünfundzwanzig Prozent der Immobilienbesitzer im Alter von 69 Jahren verschuldet. Eine realistische Chance zum Schuldenabbau ist während des Rentenbezuges kaum möglich, sodass die Angehörigen zusammen mit der Immobilie auch die Belastung erben werden.
Die Tilgung des Immobilienkredites nicht zu optimistisch planen
Die Tilgung des Hauskredites erfolgt oftmals nicht in der ursprünglich geplanten Weise, da der Hausbesitzer oder Immobilienkäufer aufgrund einer Krankheit oder einer zeitweisen Arbeitslosigkeit weniger Geld als berechnet zur Verfügung hatte. In diesem Fall fallen bei der Finanzierung fest vorgesehene Sondertilgungen aus. Zudem sind die Banken auf Anfrage in der Regel zu einer Verlängerung der Laufzeit eines Immobilienkredites bereit, wenn der Kunde sie aus wichtigen Gründen darum bittet. Falls die bisherige Partnerbank den Wunsch nach einer Laufzeitverlängerung ablehnt, nehmen die Hausbesitzer häufig zusätzliche Kredite auf, damit sie ihren Verpflichtungen aus dem Immobilienkredit ordnungsgemäß nachkommen können. Diese weiteren Kredite sind so gut wie immer teurer als die ursprüngliche Baufinanzierung und führen regelmäßig dazu, dass die Immobilie bis zum Eintritt in das Rentenalter nicht wie geplant vollständig abbezahlt wurde. Es ist günstiger, bereits bei der Planung der Immobilienkredittilgung Reserven zu bilden, damit bei einer längeren Erkrankung oder einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit keine zusätzliche Darlehensaufnahme notwendig wird. Sollten die mit eingeplanten Kosten nicht eintreten, lässt sich das Geld für Sondertilgungen nutzen. Voraussetzung ist naturgemäß, dass der Immobilienkreditvertrag dem Bankkunden das Recht zu zusätzlichen Tilgungszahlungen einräumt.
Als Hausbesitzer müssen Sie Rücklagen für Reparaturarbeiten bilden
Ein weiterer häufiger Grund für das Scheitern der Immobilienfinanzierung in der gewünschten Form und für im Rentenalter weiterhin bestehenden Schulden liegt in der fehlenden Einplanung von Reparaturkosten. Diese treten bei nahezu jeder Immobilien zwangsläufig aus, sodass der Besitzer genügend Reserven bilden sollte, um diese nicht komplett über einen weiteren Hauskredit finanzieren zu müssen. Um zumindest günstige Zinsen für die Baufinanzierung von Modernisierungsarbeiten und Reparaturen an der Immobilie zu erhalten, ist der Abschluss eines Bausparvertrages unmittelbar nach dem Kauf oder der Fertigstellung der Immobilie ratsam.
Das Sparpotential durch Umschuldungen und eine günstige Anschlussfinanzierung ausloten
Die Zinssätze von Baudarlehen für Hausbesitzer sind in den vergangenen Jahren drastisch gesunken. Es ist somit trotz der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung sinnvoll, einen bestehenden Immobilienkredit umzuschulden und von den aktuell günstigen Zinsen zu profitieren. Eine Umschuldung des Immobilienkredites ist nach dem Auslaufen der Zinsbindungsfrist sowie bei längerer Zinsfestschreibung nach zehn Jahren ohne Berechnung von Vorfälligkeitszinsen möglich. Es ist nicht ratsam, ohne erneuten Kreditvergleich bei der bisherigen Bank zu bleiben. Eine Umschuldung ist selbstverständlich auch während des Rentenbezuges noch möglich, obgleich die Banken die Bonität aufgrund des geringen Einkommens als Rentner geringer als bei berufstätigen Antragstellern einschätzen und einen entsprechenden Zinsaufschlag berechnen.