Hohe Gebühren, teurer Dispo oder wenig Leistung – Gründe für einen Wechsel der Bankverbindung gibt es viele. Tatsächlich scheuen Bankkunden aber oft einen Kontowechsel. Dabei halten sie weniger Eröffnungsantrag oder Legitimationsverfahren ab, sondern der Folgeaufwand mit der Änderung von Daueraufträgen oder die Benachrichtigung diverser Lastschriftempfänger. Mit dem Zahlungskontengesetz, der Umsetzung einer EU-Richtlinie, soll dies ab 2016 nun deutlicher komfortabler funktionieren. Um den lästigen Papierkram müssen sich dann die Banken kümmern. Was ist davon zu erwarten?
Förderung der finanziellen Mobilität
So lautet die Absicht hinter der neuen Regelung. Wie zuvor schon der Wechsel des Stromanbieters soll nun auch ein Kontowechsel von Bank zu Bank einfacher werden. Dazu müssen die Banken den Verbrauchern ab 2016 den mit einem Wechsel verbundenen Aufwand komplett abnehmen. Der Kunde muss sich nur noch für ein neues Kreditinstitut entscheiden und das neue Konto eröffnen. Danach haben die alte und die neue Bank zwei Wochen Zeit, um sämtliche Daueraufträge neu einzurichten und alle über die neue Bankverbindung zu informieren, die regelmäßig vom alten Konto des Kunden Lastschriften eingezogen haben.
Die Banken und Sparkassen übernimmen den Aufwand des Kontowechsels
Dazu lässt sich die neue Bank vom alten Institut sämtliche Informationen zu Daueraufträgen und Lastschriftmandaten übermitteln. Die Erfassung reicht dabei bis zu 13 Monate zurück, um auch jährliche Einmalzahlungen nicht zu vergessen. Spätestens nach fünf Arbeitstagen müssen alle Informationen bei der neuen Bank vorliegen. Diese hat dann wiederum fünf Arbeitstage Zeit, um alle Daueraufträge wieder einzurichten und Lastschriftempfänger mit der neuen Kontoverbindung zu versorgen.
Bewegung in der Bankenlandschaft?
Was die neue Regelung tatsächlich bringt, bleibt abzuwarten. Im Bereich Telekommunikation zeigen sich Verbraucher sehr wechselfreudig, wenn woanders günstigere Konditionen winken. Bei den Stromanbietern führten selbst gesetzliche Erleichterungen nicht zu übermäßigen Wechselbewegungen der Kunden.
Die Bankenspezialisten von der Unternehmensberatung ZEB schätzen das Potenzial wechselwilliger Bankkunden auf rund fünf Prozent, sehen für die letzten Jahre eine steigende Tendenz und erwarten sich einen weiteren Schub durch die gesetzlichen Erleichterungen. Ein Wechselfieber schließen die Experten aber noch aus, weil sich Verbraucher zuletzt selbst durch Prämien von 100 Euro bei einem sehr überschaubaren bürokratischen Aufwand nur selten zu einem Kontowechsel motivieren ließen. Kommen solche Neukundenwerbung, attraktive Konditionen und das junge Gesetz 2016 zusammen, kann sich dieses Zaudern der Bankkunden aber auch schnell auflösen. Zeigen sich Verbraucher interessiert und wechselwillig, dürften die Banken schnell mit neuen, günstigen Girokonto-Angeboten zum Wettbewerb um jeden Kunden blasen – und davon profitieren dann am Ende alle Inhaber eines Kontos und selbst wenn sie ihrem alten Institut die Treue halten wollen.